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Unabhängig von der Qualität seiner Bilder: Wer fotografiert, darf sich in Deutschland noch lange nicht „Fotograf“ nennen. Das ist nämlich ein anerkannter Ausbildungsberuf, welcher der Handwerksordnung unterliegt und damit eine geschützte Berufsbezeichnung ist. Fotodesigner ist demgegenüber keine geschützte Berufsbezeichnung, solange sie nicht mit einem Zusatz versehen ist, der sie zu einem akademischen Grad macht. Dieser wird von einschlägigen Hochschulen verliehen; denn Fotodesign kann man studieren.
Infos auf der Seite „Über mich“
Den überzeugendsten Nachweis für meine Kompetenz stellt die von mir gestaltete und mit Bildern versehene Website www.bad-duerrheim-im-bild.de dar mit über 750 Aufnahmen, einer Auswahl von weit über anderthalb tausend. Auch hunderte Fotos von Künstlern und ihren Werken auf der Seite des Bad Dürrheimer Kunstvereins www.kunst-bd.de stammen von mir.
Aus rechtlichen Gründen sind die im Slider vorgestellten Bilder im Freien entstanden. Meine Aufnahmen für die Illustration von Druckschriften und Websites entstehen in der Regel vor Ort beim Kunden. Sie zeigen Räumlichkeiten, Ausstattung, Produkte und vor allem Menschen: in Arbeitshaltung, am Arbeitsplatz, unter den dortigen Lichtverhältnissen.
Fotografen, die diese Berufsbezeichnung führen dürfen, mache ich insofern keine Konkurrenz, als ich kein Fotostudio betreibe, keine Pass- und Portraitbilder mache und keine Familienfeiern im Bild festhalte. In der Regel fotografiere ich auch nur für die mir erteilten Print- und Webaufträge und nicht für andere Print- und Webdesigner.
Und das sind Ihre Vorteile, wenn Sie mich zu Ihrem Print- oder Webauftrag auch die Fotos machen lassen:
Meine Leistungen umfassen An- und Abreise zum Einsatzort, das eigentliche Fotografieren, die Vorbereitung dazu und die anschließende Nachbearbeitung. Die Vorbereitung setzt voraus, dass die Ihrerseits zu treffenden Voraussetzungen geschaffen wurden, die aufzunehmenden Mitarbeiter/innen beispielsweise informiert und damit einverstanden sind. Die anschließende Bildbearbeitung umfasst alle Maßnahmen, die nicht bereits bei der Aufnahme ergriffen werden konnten, aber für eine einwandfreie Bildqualität erforderlich sind.
Preisangaben pro Bild machen bei meiner Tätigkeit wenig Sinn. Ich komme nämlich zu einem bestimmten Einsatzort bzw. „einer Location“, z.B. Ihrem Unternehmen, Ihrer Praxis oder Kanzlei, und mache dort so viele Aufnahmen, wie ich für den Anwendungsfall (Druckerzeugnis/ Website) für angemessen halte bzw. bis alle Beteiligten zufrieden sind: Sie als mein Auftraggeber, die aufgenommenen Personen und ich. Die Displays meiner Digitalkameras vermitteln hierfür schon einen ersten Eindruck.
Die Zeit vor Ort und für die anschließende Bildbearbeitung stelle ich Ihnen zu meinem regulären Stundensatz von 75,-- €/Std. in Rechnung. Hinzu kommt der Preis für An- und Abfahrt sowie die Mehrwertsteuer. Zur Anwendung kommt der allgemeine Umsatzsteuersatz gemäß § 12 Abs. 1 UStG, der zum Zeitpunkt gilt, wo meine Leistung vollständig erbracht ist.
Ich bin auch gerne bereit, corona-geschädigten Unternehmen bei Preisen und Zahlungsmodalitäten entgegenzukommen. Bitte sprechen Sie mich bei Bedarf darauf an.
Wer fotografiert, ist und bleibt Urheber seiner Bilder. Dieses Urheberrecht lässt sich weder übertragen noch veräußern. Er kann aber gegen Bezahlung Nutzungsrechte einräumen. Die von mir eingeräumten Nutzungsrechte beinhalten das Recht zur Veröffentlichung und werblichen Nutzung für einen ganz konkreten Anwendungsfall, also z.B. zum Einfügen in ein ganz bestimmtes Druckerzeugnis oder in eine ganz bestimmte Website. Eine nochmalige Verwendung desselben Bildes in einem anderen Anwendungsfall ist unentgeltlich, wenn Sie mich auch mit dem anderen Anwendungsfall beauftragen.